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ECHA schlägt vor, drei Benzotriazole gemäß REACH einzuschränken

Echa schlägt vor, drei Benzotriazole einzuschränken

Am 18. Januar 2024 veröffentlichte die ECHA einen Screening-Bericht, um zu beurteilen, ob die Verwendung dieser vier Benzotriazole in Erzeugnissen, darunter UV-328, UV-327, UV-350 und UV-320, gemäß Artikel 69 Absatz 2 der REACH-Verordnung eingeschränkt werden sollte ). 

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Diese vier Benzotriazole umfassen:

Eintrag in Anhang XIVStoffnameAbkürzungECCAS-Nr.Intrinsisches Eigentum
512-(2Hbenzotriazol-2-yl)-4,6-di-tertpentylphenolUV-328247-384-825973-55-1PBT

vPvB
522,4-Di-tert-butyl6-(5-chlorbenzotriazol2-yl)phenol UV-327223-383-83864-99-1vPvB
532-(2H-benzotriazol-2-yl)-4-(tert-butyl)-6-(sec-butyl) phenolUV-350253-037-136437-37-3vPvB
542-Benzotriazol-2-yl-4,6-di-tertbutylphenolUV-320223-346-63846-71-7PBT

vPvB

Basierend auf den verfügbaren Beweisen erwägt die ECHA, die Verwendung (oder das Vorhandensein) von drei der vier Stoffe, einschließlich UV-320, UV-350 und UV-327, in Erzeugnissen einzuschränken oder zu verbieten, und erstellt ein Anhang-XV-Dossier zur Beschränkung folgende Gründe:

  • UV-320, UV-327 und UV-350 sind vPvB- bzw. vPvB- und PBT-Stoffe und stellen ein Risiko für die Umwelt dar, das nicht ausreichend kontrolliert wird.
  • Der Schwellenwert, unterhalb dessen eine Exposition sicher wäre, kann nicht bestimmt werden; Und
  • Für UV-327, UV-350 und UV-320 wurde keine Überprüfung im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens vorgeschlagen. Daher werden ihre Risiken nicht durch die EU-POP-Verordnung berücksichtigt.

In Bezug auf UV-328 ist die ECHA der Ansicht, dass derzeit keine Notwendigkeit besteht, ein Anhang-XV-Dossier zur Beschränkung zu erstellen, da der Stoff voraussichtlich in der EU-POP-Verordnung behandelt wird.

Erwähnenswert ist, dass nur UV-328 unter der EU-REACH-Verordnung mit einer jährlichen bestätigten Importmenge von etwa 1,000 Tonnen registriert ist. Japan hat im Dezember 328 außerdem einen Entwurf zur Beschränkung von UV-2023 herausgegeben, um die öffentliche Gesundheit zu schützen.

Gefahren

Die vier phenolischen Benzotriazole werden als UV-Absorber für eine Vielzahl von Kunststoffen, Gummi, Harzen und anderen organischen Materialien verwendet. Diese Stoffe sind weder leicht noch inhärent biologisch abbaubar und gelten daher als persistent. Sie könnten über lange Zeiträume in der Umwelt verbleiben und haben ein hohes Potenzial, sich in Biota anzureichern. Die ECHA betonte in ihrem Bericht, dass die Exposition gegenüber diesen Stoffen, sobald sie in die Umwelt gelangt sind, sehr schwer rückgängig zu machen ist, selbst wenn ihre Freisetzung/Emissionen gestoppt werden.

REACH-Zulassung und -Beschränkung

Gemäß der EU-REACH-Verordnung wirken REACH-Zulassung (gemäß Anhang XIV) und Beschränkung (gemäß Anhang XVII) gleichzeitig, um ein umfassendes Sicherheitsprotokoll zu erstellen.

  • Genehmigung wird die Verwendung bestimmter Chemikalien durch die Festlegung vorübergehender Verwendungsfristen einschränken. Nach Ablauf der vorübergehenden Verwendungsfrist ist der Verkauf des entsprechenden Stoffes auf dem EU-Markt verboten.
  • Beschränkung besteht darin, die maximal zulässige Konzentration bestimmter Stoffe in Produkten zu kontrollieren oder deren Verwendung auf bestimmte spezifische Anwendungen zu beschränken.

In der Regel werden eingeschränkte Stoffe gemäß Anhang XVII nicht gleichzeitig in der Zulassungsliste gemäß Anhang XIV aufgeführt. 

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Quelle aus CIRS

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