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Hersteller sind für die Entsorgung von PV-Modulen verantwortlich, bestätigt EU

Alte veraltete Solarmodule im Fabrikhof, selektiver Fokus

Der Europäische Rat hat neue Änderungen angenommen, um klarzustellen, welche Unternehmen die Kosten für die Entsorgung von Elektroschrott, einschließlich PV-Modulen, tragen sollen.

PV-Zyklus-Recyclingmodule

Der Europäische Rat hat neue Änderungen der europäischen Gesetzgebung zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten (WEEE) verabschiedet, die Produkte wie Computer, Kühlschränke und Solarpaneele umfasst.

Mit den Änderungen soll die WEEE-Richtlinie an ein Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union aus dem Jahr 2022 zur teilweisen Ungültigkeit der Richtlinie selbst angepasst werden. Dies war auf die rückwirkende Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung auf Alt-Solarmodule zurückzuführen, die zwischen dem 13. August 2005 und dem 13. August 2012 in Verkehr gebracht wurden.

Die Änderungen besagen, dass die Kosten für die Verwaltung und Entsorgung von Alt-Solarmodulen, die nach dem 13. August 2012 vermarktet werden, dem Hersteller der Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) obliegen. Die 2018 in den Geltungsbereich der Richtlinie aufgenommene erweiterte Herstellerverantwortung für Elektro- und Elektronikgeräte soll für elektronische Produkte gelten, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht werden.

Mit den Änderungen wird außerdem eine Überprüfungsklausel eingeführt, nach der die Europäische Kommission die Notwendigkeit einer Überprüfung der Richtlinie bis spätestens 2026 beurteilen muss. Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für spezifische Änderungen der WEEE-Richtlinie am 7. Februar 2023 angenommen. Im November 2023 Die Mitgesetzgeber erzielten eine vorläufige politische Einigung, nachdem sie im Juni und Oktober 2023 Verhandlungspositionen festgelegt hatten. Das Europäische Parlament stimmte am 6. Februar 2024 offiziell über die Einigung ab.

Mit der jüngsten Abstimmung im Europäischen Rat ist das Annahmeverfahren abgeschlossen. Der Text der Änderungen wird nun von den Mitgesetzgebern unterzeichnet. Anschließend wird es im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben bis zu 18 Monate Zeit, die geänderte Richtlinie in ihre nationalen Rechtssysteme umzusetzen.

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Quelle aus pv Magazin

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