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Partei benachrichtigen

Die auf a bezeichnete Person Frachtbrief, Seefrachtbrief oder Luftfrachtbrief, um benachrichtigt zu werden, wenn eine Sendung am Bestimmungsort ankommt. Diese Person ist oft für die Zollabfertigung verantwortlich und kann der Käufer, Empfänger, Spediteur oder eine andere juristische Person sein.
Dieses Feld ist normalerweise nur dann erforderlich, wenn es sich um eine andere Partei als die im Feld „Empfänger“ aufgeführte Partei handelt. Die benachrichtigende Partei kann der Käufer selbst, der Spediteur oder eine andere juristische Person sein. Die benachrichtigende Partei ist in der Regel auch für die Zollabfertigung am Bestimmungsort verantwortlich.

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