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Palettentauschgebühr

Als Gegenleistung dafür, dass die Lkw-Fahrer Paletten „behalten“, erheben die Frachtlager eine Gebühr für den Palettentausch, wenn die Lkw-Fahrer bei der Abholung der Waren keine Paletten zum Tausch mit den Paletten des Spediteurs mitbringen. Dies liegt daran, dass Luftfracht- und LCL-Sendungen (Less-than-Container-Ladungen) in der Regel auf Paletten gelagert werden, um die Sicherheit der Ladung und eine einfachere Handhabung zu gewährleisten. Die Palettentauschgebühr ist pro Palette zu zahlen und variiert je nach Spediteur.

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