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Schweizer Bundesrat vereinfacht Genehmigungen für Solarenergieprojekte im Versorgungsmaßstab; Sagt keine PV-Anlagen auf Fruchtfolgeflächen

Die Schweiz gibt der Solaroffensive Legalität
  • Der Bundesrat der Schweiz hat Änderungen genehmigt, die den Genehmigungsprozess für große Solaranlagen vereinfachen
  • Förderfähige Projekte müssen bis 2030 online gehen und erhalten bis zu 60 % ihrer Projektkosten als einmalige Zahlung
  • Swissolar hält die Anforderung, dass diese Anlagen bis 10 2025 GWh ins Netz einspeisen müssen, in Gebieten ohne Netzanschluss für eine Hürde

Der Schweizer Bundesrat hat Änderungen verabschiedet, die den Genehmigungsprozess für große Solar-PV-Anlagen vereinfachen. Bis 2025 werden Subventionen gewährt, die 60 % der Gesamtkosten großer Solaranlagen als Einmalzahlung abdecken, bis diese eine jährliche Gesamtproduktion von maximal 2 TWh erzeugen können.

Die Änderungen der Energieverordnung, der Energiesubventionsverordnung und der Stromversorgungsverordnung machen die vom Schweizer Parlament im Jahr 2022 beschlossenen Änderungen des Energiegesetzes klar, um durch eine Solaroffensive im Winter dringende Massnahmen für eine sichere Energieversorgung zu ergreifen. Diese treten ab dem 1. April 2023 in Kraft.

Danach erteilen die örtlichen Kantone mit Zustimmung der Einheimischen Baubewilligungen. Außerdem werden die Rückbauanforderungen festgelegt.

Für den Elektrobau sind Genehmigungen der Eidgenössischen Starkstrominspektion oder des Bundesamts für Energie erforderlich.

Um diese Förderung zu erhalten, müssen bis Ende 10 mindestens 10 % der erwarteten Produktion des gesamten geplanten Solarprojekts oder 2025 GWh ins Netz eingespeist werden. Solche Projekte müssen bis Ende 2030 vollständig in Betrieb genommen sein. Lokale Solarenergie Der Energieverband Swissolar geht davon aus, dass dies für einige Anlagen, insbesondere in Gebieten ohne Netzanschluss, eine große Hürde darstellen dürfte.

Auf Fruchtfolgeflächen seien keine Projekte erlaubt, um zu verhindern, dass PV-Anlagen mit der Nahrungsmittelproduktion konkurrieren, erklärte der Rat.

„Dass das vom BFE bereitzustellende Preisszenario für die Entwicklung der Strompreise noch nicht vorliegt, ist für Investoren sehr unbefriedigend. „Eine Rentabilitätsberechnung kann daher derzeit noch nicht durchgeführt werden, dies wäre aber angesichts der knappen Fristen dringend erforderlich“, erklärt Swissolar. „Positiv ist, dass die wissenschaftliche Begleitung von Projekten als anrechenbare Kosten ausgewiesen werden kann. Das ist wichtig, da es kaum Erfahrungen mit hochalpinen Solaranlagen gibt.“

Im Jahr 2023 bietet die Schweiz 600 Millionen Franken Subventionen für kleine, große und versteigerte Solar-PV-Projekte im Rahmen der KLEIV-, GREIV- und HEIV-Programme an.

Quelle aus Taiyang-Nachrichten

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