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Die Türkei hat offiziell angekündigt, die KKDIK-Registrierungsfristen zu verlängern

Die Türkei hat offiziell angekündigt, den KKDIK-R zu verlängern

Am 23. Dezember 2023 kündigte die Türkei offiziell an, die KKDIK-Registrierungsfrist vom 31. Dezember 2023 um bis zu sieben Jahre zwischen 2026 und 2030 zu verlängern, abhängig vom Tonnageband und der Gefahrenklassifizierung. Anfang November wurde der NGO ein Textentwurf zur schrittweisen Verlängerung der KKDIK-Registrierungsfristen vorgelegt.

Gemäß der überarbeiteten Verordnung werden die Registrierungsfristen wie folgt geändert:

(1) Die Anmeldefrist für Stoffe, die folgende Voraussetzungen erfüllen, ist der 31. Dezember 2026:

  • Stoffe, die in ihrer eigenen Form oder in einem Gemisch oder in Waren in einer jährlichen Menge von 1000 Tonnen oder mehr hergestellt oder importiert werden;
  • Stoffe, die in ihrer eigenen Form oder in einem Gemisch oder in Waren in einer jährlichen Menge von 100 Tonnen oder mehr hergestellt oder importiert werden und gemäß der Verordnung über die Gefahrenkategorien Aquatic Acute 1 und Aquatic Chronic 1 (H400, H410) fallen Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (die SEA-Verordnung); Und
  • Stoffe, die in ihrer eigenen Form oder in einem Gemisch oder in Waren in einer jährlichen Menge von 1 Tonne oder mehr hergestellt oder importiert werden und gemäß der SEA-Verordnung in die Gefahrenkategorien krebserregend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend der Kategorien 1A und 1B fallen.

(2) Für Stoffe, die in eigener Form oder in einem Gemisch oder in Waren in einer jährlichen Menge von 100 Tonnen oder mehr hergestellt oder eingeführt werden, ist die Registrierungsfrist der 31. Dezember 2028.

(3) Für Stoffe, die in eigener Form oder in einem Gemisch oder in Waren in einer Jahresmenge von 1 Tonne oder mehr hergestellt oder eingeführt werden, ist die Registrierungsfrist der 31. Dezember 2030.

Bisher gibt es für zahlreiche Stoffe im Rahmen des KKDIK noch keine federführenden Registranten oder sie wurden noch nicht offiziell registriert. Unter der ursprünglichen Registrierungsfrist konnten diese Stoffe nicht in die Türkei exportiert werden. Allerdings wurde die Registrierungsfrist nun verlängert, was den Registrierungsaufwand für Unternehmen zweifellos verringert. Unternehmen können ihre Produkte vor Ablauf der neuen Fristen weiterhin mit ihrer Vorregistrierungsnummer in die Türkei exportieren.

Wenn Sie Hilfe benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an service@cirs-group.com.

Quelle aus CIRS

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