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Die US-Umweltbehörde EPA stellt neue TSCA-Regeln fertig, die eine Meldepflicht für Asbest vorschreiben

Asbest

Im Juli 2023 veröffentlichte die EPA Melde- und Aufzeichnungspflichten für Asbest gemäß Gesetz zur Kontrolle giftiger Substanzen (TSCA). Die Vorschrift verlangt von Unternehmen, die in den letzten vier Jahren Asbest und asbesthaltige Artikel (auch als Verunreinigung) hergestellt (auch importiert) oder verarbeitet haben, bestimmte expositionsbezogene Informationen zu melden.

Definition von Asbest

Asbest ist ein Sammelbegriff, der alle folgenden Stoffe umfasst:

Seriennummer.CAS-NrName der Substanz
11332-21-4Asbest
212001-29-5Chrysotil
312001-28-4Crocidolite
412172-73-5Amosite
577536-67-5Anthophyllit
677536-68-6Tremolit
777536-66-4Actinolite
8-Libby-Amphibol-Asbest, hauptsächlich bestehend aus Tremolit-Aktinolith (CAS-Nr.: 77536-68-6), Winchit (CAS-Nr.: 12425-92-2) und Richterit (CAS-Nr.: 17068-76-7).

Als Mineralfaser, die in Gestein und Boden vorkommt, wird Asbest häufig in Baumaterialien, Kraftfahrzeugen, Verpackungen und Beschichtungen verwendet. Allerdings ist Asbest gefährlich für die menschliche Gesundheit und kann bei Kontakt Krebs verursachen oder möglicherweise unsere Atemwege schädigen.

Meldepflichtige Stoffe

Asbest, einschließlich Asbest in großen Mengen, Asbest in Artikeln und/oder Produkten und Asbest, der als Verunreinigung oder Bestandteil von Mischungen vorliegt.

Meldende Einheiten

Die Regel erfordert Personen, die zwischen 2019 und 2022 Asbest hergestellt (einschließlich importiert) oder verarbeitet haben und deren Jahresumsatz, zusammen mit ihrer Muttergesellschaft (falls vorhanden), in einem Kalenderjahr ab 500,000 mindestens 2019 US-Dollar betrug bis 2022, bestimmte Informationen elektronisch zu melden.

Ausnahmen

  • Nicht isolierte Zwischenprodukte;
  • Unternehmen, die in kleinem Maßstab produzieren (einschließlich Import) und für Forschungs- und Entwicklungszwecke verarbeiten;
  • Kleinhersteller (einschließlich Importeure) und Verarbeiter; Und
  • Hersteller von Asbestnebenprodukten (einschließlich Importeure).

Für die Berichterstattung erforderliche Daten

  • Meldeformular: Hersteller (einschließlich Importeur) oder Verarbeiter, die nicht in der Lage sind, eine verlässliche Menge an Asbest in ihren Produkten anzugeben, sollten für Bescheinigungszwecke Formular A verwenden. Einreicher, die die Menge bestimmen oder schätzen können, würden in Formular B detailliertere Informationen bereitstellen;
  • Zertifizierungserklärung;
  • Firmenprofil: Firmeninformationen, Standortinformationen, technische Kontaktinformationen;
  • Aktivitätsinformationen: Menge des hergestellten (einschließlich importierten) oder verarbeiteten Asbests (gemessen in Pfund), Asbestarten, Asbestanteil in Produkten oder Verunreinigungen sowie Asbestentsorgung; Und
  • Mitarbeiterinformationen: die Anzahl der Mitarbeiter, ob Schutzausrüstung bereitgestellt wird und Daten zur Mitarbeiterexposition (sofern zutreffend).

Berichtszeit

Unternehmen würden der EPA während einer dreimonatigen Einreichungsfrist Bericht erstatten, die nach dem Vorschlag der EPA sechs Monate nach dem Inkrafttreten der endgültigen Regelung beginnen würde.

Die EPA plant, detaillierte Daten zu Asbest für künftige Regulierung und Überwachung zu sammeln. Die Regelung tritt am 24. August 2023 in Kraft. Unternehmen müssen relevante Informationen innerhalb von höchstens neun Monaten sammeln.

CIRS weist ausdrücklich darauf hin, dass relevante Unternehmen diese Regel strikt einhalten und die erforderlichen Daten vorbereiten und übermitteln, was für die Einhaltung von entscheidender Bedeutung ist.

Quelle aus www.cirs-group.com

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