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EU-Gesetzgeber einigen sich auf neue Regeln für nachhaltige Verpackungen

Grünes Recycling

Die vorläufige Vereinbarung sieht das Ziel vor, den Verpackungsmüll in der Union bis zum Ende dieses Jahrzehnts um 5 % zu reduzieren.

Der Text wartet auf die formelle Annahme sowohl durch den Europäischen Rat als auch durch das Europäische Parlament. Bildnachweis: Foto über Shutterstock.
Der Text wartet auf die formelle Annahme sowohl durch den Europäischen Rat als auch durch das Europäische Parlament. Bildnachweis: Foto über Shutterstock.

Die europäischen Gesetzgeber haben eine vorläufige Einigung über einen Verordnungsvorschlag erzielt, der darauf abzielt, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten und den Abfall innerhalb der EU zu reduzieren.

Ziel der vorgeschlagenen Verordnung ist es, den Markt für Verpackungen zu harmonisieren und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Diese vorläufige Vereinbarung legt das Ziel fest, den Verpackungsmüll in der Union bis zum Ende dieses Jahrzehnts um 5 % im Vergleich zum Wert von 2018 zu reduzieren. 

Konkret soll der Verpackungsmüll bis 10 um 2035 % und bis 15 um 2040 % reduziert werden. 

Der von den 27 EU-Staaten und den Gesetzgebern vereinbarte Textentwurf zielt darauf ab, den Anstieg des Verpackungsmülls anzugehen und führt Anforderungen ein, damit Verpackungen sowohl sicher als auch nachhaltig sein müssen.  

Es enthält verbindliche Wiederverwendungsziele, Beschränkungen für bestimmte Arten von Einwegverpackungen und Maßnahmen zur Minimierung des Verpackungsverbrauchs durch Wirtschaftsakteure. 

Bezüglich der Mindestanforderungen an den Recyclinganteil in Kunststoffverpackungen werden mit dieser vorläufigen Vereinbarung die oben genannten Ziele für 2030 und 2040 beibehalten. 

Ausnahmen gelten jedoch für kompostierbare Kunststoffverpackungen und Verpackungen mit einem Kunststoffanteil unter 5 Gewichtsprozent.  

Darin wird die Europäische Kommission beauftragt, innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung die technologische Entwicklung biobasierter Kunststoffverpackungen zu bewerten und entsprechende Nachhaltigkeitskriterien festzulegen. 

Zur Erfüllung der Verordnung werden auch Pfandrückgabesysteme eingeführt, wobei bestehende Systeme ausgenommen sind, wenn sie bis 90 eine Sammelquote von 2029 % erreichen. 

Für Außer-Haus-Betriebe besteht die Pflicht, ihren Kunden die Möglichkeit zu bieten, ohne Aufpreis eigene Behältnisse zum Befüllen mit Getränken oder fertig zubereiteten Speisen mitzubringen.  

Darüber hinaus sind Imbissbetriebe verpflichtet, bis 10 mindestens 2030 % ihrer Produkte in wiederverwendbaren Verpackungsformaten anzubieten. 

Dieses vorläufige Abkommen wartet auf die formelle Annahme durch den Europäischen Rat und das Europäische Parlament. 

Quelle aus Verpackungs-Gateway

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