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Lagergebühr der Fluggesellschaft

Lagergebühren der Fluggesellschaft werden erhoben, wenn eine Luftfrachtsendung nicht abgeholt wird, nachdem die Ware innerhalb der vorgesehenen freien Zeit vom Flug ausgeladen wurde. Sie wird in der Regel direkt vom Luftfrachtterminal als zusätzliche Gebühr in Rechnung gestellt oder kann von der Fluggesellschaft im Voraus angegeben werden. Es gilt für den Import und Export von Waren.

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